Bei der kosmetischen Zahnaufhellung nach Kosmetik Verordnung 1223/2009/EG handelt es sich um einen schonenden und gänzlich schmerzfreien Prozess.
Die hauptsächlich durch den Verzehr bestimmter Getränke (wie Tee, Kaffee oder Rotwein) oder das Rauchen verursachten Verfärbungen der Zähne werden im Verlauf dieser Behandlung durch spezielle Bleichstoffe auf der Zahnoberfläche weitestmöglich reduziert und die Zähne somit natürlich, kosmetisch und schonend aufgehellt.
Der Ablauf unseres kosmetischen Bleachings funktioniert folgendermaßen:
Alle hierbei verwendeten Produkte enthalten keine Schleifkörper oder aggressive Peroxide, sind ph-neutral und damit nachweislich unschädlich für Zahnfleisch, Zähne und Körper. Nach dem kosmetischen Bleaching sollte man möglichst 24 Stunden weiße Diät halten.
Um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen, verzichten Sie im Vorfeld einer Behandlung nach Möglichkeit auf jegliche Fluoridierungsmaßnahmen, da Fluoride den Effekt der Aufhellung hemmen können.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung – ob am Telefon oder im direkten Gespräch vor Ort.
Jeder kosmetische Bleaching-Durchgang findet in einer Sitzung statt!
Schüler*innen ab 18 Jahren erhalten einen Rabatt von 10%!
Ich weise darauf hin, dass ich keine zahnmedizinischen oder –therapeutischen Leistungen erbringe. Medizinische Leistungen wie z.B. Diagnose, PZR oder Zahnsteinentfernung sind Zahnärzten vorbehalten! Meine Angebote sind rein kosmetisch und richten sich nach EU-Richtlinie 2011/84 EU <0,1% H202 und Kosmetikverordnung 1223/2009/EG!